Ihr Baurechtler
Rechtsanwalt im Baurecht
Rechtsanswalt Buchartowski
Nils Buchartowski
Mit Abschluss meines Referendariats wurde ich zum Volljuristen ernannt und habe danach die Zulassung als Rechtsanwalt bekommen. Meine Tätigkeit begann 2019 in einer kleineren Kanzlei in einer mittelgroßen Stadt. Kurzfristig nach Beginn meiner Tätigkeit spezialisierte ich mich auf das Bau- und Erbrecht.
Im Erbrecht liegt mein Fachschwerpunkt auf der Unternehmensnachfolge. Dort berate ich primär Unternehmen, die unter Lebenden oder per Todeswege an eine andere Person übertragen werden müssen und ebne dort den Weg für einen möglichst reibungslosen Übergang. Weitere Informationen über meine Erbrechtstätigkeit finden Sie unter www.dererbrechtler.de.
Der Baurechtler
Im sogenannten baurechtlichen Privatrecht berate ich vorwiegend Unternehmen, welche mit der Bauausführung im weitesten Sinne befasst sind. Zum einen liegt mein Schwerpunkt hier auf der Beratung der mit einer Bauplanung befassten Architekten und der Beratung von Bauträgern.
Durch eine starke unternehmerische Ausrichtung der Gesamtkanzlei und meiner Person selbst kann ich garantieren, dass ich nicht nur mit dem nötigen rechtlichen Know-how an die zu lösenden Fälle herangehe, sondern gleichzeitig auch immer den unternehmerischen Blickwinkel mit im Blick habe.
Dies bedeutet insbesondere, dass ich es mir als Ihr Experte im Baurecht zu eigen gemacht habe, in jedweder Beratungssituation neben rechtlichen Erfolgsaussichten auch finanzielle und wirtschaftliche Erfolgsaussichten mit einzuschätzen und zu berücksichtigen.