Baurechtliche Beratung

Mit Praxiserfahrung und Expertise

Der Baurechtler
Ihr spezialisierter Anwalt im Baurecht

Nils Buchartowski, angestellter Rechtsanwalt bei Hellnigk, Führ und Sozien GbR

Zum Kontaktformular

Informationen zum Baurecht

Das Baurecht an sich ist kein abgeschlossenes Rechtsgebiet, welches sich nur auf eine bestimmte rechtliche Materie bezieht, sondern ein facettenreiches Rechtsgebiet, welches aus mehreren Aspekten zu betrachten ist.

Zum einen wäre da das baurechtliche Privat- oder Zivilrecht. Dieses Rechtsgebiet befasst sich mit den Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer – oder im weitesten Sinne mit Personengruppen, die einander auf gleicher Ebene gegenüberstehen. Häufig ergeben sich Streitigkeiten aus unterschiedlichen Erwartungshaltungen. So hat der Auftraggeber zumeist eine gewisse Qualitäts- und Zeitvorstellung bei der Ausführung und Planung des Baus, während der Auftragnehmer als Unternehmer zumeist zeitliche und wirtschaftliche Vorstellungen bei der Ausführung seines Projektes besitzt. Diese Interessen gilt es im Zweifel konsensual aufzulösen.

Die zweite Seite des Baurechts ist das sogenannte öffentliche Baurecht. Diese Seite des Baurechts befasst sich im weitesten Sinne mit der Beziehung eines Bauherrn mit dem Staat. Zumeist geht es hier um Fragestellungen, ob ein bestimmtes Projekt genehmigungsfähig ist, oder nicht. Hier gilt es, die Besonderheiten des deutschen öffentlichen Rechts zu beachten und zu eruieren, ob bestimmte Projektplanungen mit öffentlich-rechtlichen Richtlinien, Verordnungen und Gesetzen übereinzubringen ist oder ob man durch eine Abänderung des entsprechenden Bauvorhabens diese Richtlinienkonformheit herbeiführen kann. Zumeist ist dieses Rechtsgebiet von einem Ober- und Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet. Dies bedeutet, dass der Staat einseitig diktieren kann, ob ein Bauvorhaben durchgeführt werden darf, oder eben nicht.

Sollte hier kein ausreichend guter Kontakt zu den entscheidenden Baubehörden bestehen, ist häufig ein Klageverfahren unumgänglich. Ein Klageverfahren bedeutet in der Regel jedoch eine enorme Zeitverzögerung bei der Durchführung eines etwaigen Bauprojektes.

Die dritte Säule des Baurechts ist das Vergaberecht. Dieses ist geprägt durch eine Vielzahl von europäischen Normierungen. Im Vergaberecht dreht es sich im weitesten Sinne darum, dass die öffentliche Hand, welche durchaus ein Hauptarbeitgeber für Bauunternehmer ist, Aufträge ausschreibt und diese vergibt. Bei diesem hochsensiblen Verfahren können mehrere Fehler passieren. Ich vertrete hier sowohl Mandanten bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens und unterstütze bei einer reibungslosen und fehlerfreien Durchführung, als auch Bieter, die ich hier bezüglich der Erfolgsaussichten oder möglichen Rechtsverstößen berate.