Ihr Experte im Baurecht

Wenn es um´s Bauen geht

Der Baurechtler
Ihr spezialisierter Anwalt im Baurecht

RA Nils Buchartowski, angestellter Rechtsanwalt bei Hellnigk, Führ und Sozien GbR

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Komptenter Service im Baurecht

Vertretung in Baumängelstreitigkeiten
Vertragliche Baustreitigkeiten
Vorbereitende Bauberatung
Beratung von Kommunen
Ständige Bauberatung
Symbolbild Richterhammer und Baustellenwerkzeug, Hammer und Rohrstange auf Holztisch bei einer Gerichtsverhandlung zu Baumängelstreitigkeiten

Vertragliche Baustreitigkeiten

Der Bauvertrag ist ein Vertrag, welcher meist durch umfangreiche, zu beachtende Regelungen gekennzeichnet ist. So spielt neben dem tatsächlichen Vertrag meistens auch die Vertrags- und Vergaberichtlinie für Bauleistungen eine übergeordnete Rolle. Streitigkeiten in diesem Bereich sind häufig darauf zurückzuführen, dass im Vorfeld ungeeignete Musterverträge gewählt wurden. Eine umfassende Beratung vor Vertragsabschluss kann hier viele Probleme bereits im Keim ersticken.
Rechtsanwalt erörtert mit Bauträgern Bauvertrag und bauvertragliche Streitigkeiten während Begutachtung der Baupläne und dem Bauvertrag

Vertretung in Baumängelstreitigkeiten

Sobald es nach der Sicht der einen oder der anderen Partei zu einem Mangel bei der Bauausführung gekommen ist, ist ein Rechtsstreit meistens vorprogrammiert. Hier bin ich die Vertretung sowohl des Werkunternehmers als auch des Auftraggebers gewohnt und kenne die notwendigen, einzuleitenden Maßnahmen.
Baupläne mit Baumodell auf Holztisch während einer Bauberatung durch einen Rechtsanwalt im Baurecht

Vorbereitende Bauberatung

Häufig gibt es schon diverse Probleme bei der ersten Bauantragsstellung. Hier ergeben sich insbesondere Schnittstellen zu den handelnden Behörden. In der vorbereitenden Bauberatung mache ich vor Projektstart den Weg für Sie frei und berate Sie umfassend.
Rechtsanwalt berät Kommunen in Fragen zum Baurecht, der Bauplanung, Baugenehmigungsverfahren und Vergabeangelegenheiten

Beratung von Kommunen

Kommunen sind regelmäßig vor Herausforderungen gestellt, wenn es um die Entwicklung und Planung der Stadt geht. Ich helfe hier beispielsweise bei der Erstellung von Bebauungsplänen, der Realisierung von eigenen Bauten, dem Umbau und der Sanierung von städtischen Gebäuden sowie diversen anderen Vorhaben. Meine Beratung begleitet hier den gesamten Prozess, von der anfänglichen Beratung bis zur finalen Erstellung und Verabschiedung.
Ein Rechtsanwalt und Bauherr beraten Konstruktionspläne und rechtliche Möglichkeiten einer Baugenehmigung vor Bauplänen an einer Baustelle

Ständige Bauberatung

Im weiteren Verlauf biete ich Ihnen gerne dauerhaft meinen Service als ständige Bauberatung an. Insbesondere größere Bauträger oder Generalunternehmer haben häufig das Bedürfnis nach einer fortwährenden Beratung bezüglich der verschiedenen Projekte. Es ist häufig so, dass eine vorgelagerte rechtliche Beratung zu kritischen Punkten einen nahenden Rechtsstreit vermeiden kann.

Mein Leistungsspektrum

Schwerpunktmäßig berate ich als Experte im Baurecht sowohl Bauträger als auch Alleinunternehmer und Generalbauunternehmer sowie Generalbauübernehmer.

Dabei war und ist es mir stets ein Anliegen, neben den spezifischen baurechtlichen Parametern ebenso auch die unternehmerischen Parameter im Blick zu haben.

So mag man einen Rechtsfall rein nach rechtlicher Lage beurteilen können, mein Anspruch ist es allerdings, nicht nur eine rechtliche Fragestellung zu lösen, sondern gleichsam auch eine wirtschaftlich vertretbare Lösung zu präsentieren.

Das Baurecht steht wie kaum ein anderes Rechtsgebiet in der Gemengelage zwischen rechtlicher Durchsetzbarkeit und tatsächlicher Wirtschaftlichkeit. Dies bedeutet, dass man in rechtlicher Hinsicht zwar durchaus vieles durchsetzen kann, allerdings heißt dies nicht gleichzeitig, dass sich dies, insbesondere für die befassten Unternehmen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht lohnt.

So steht das Baurecht hier gerade bei einer bereits begonnenen Bauausführung in einem Widerstreit: Zum einen sollte oftmals eine möglichst gerichtliche Beweissicherung stattfinden, was leider häufig zur Folge hat, dass ein Bau gestoppt werden muss und zunächst ein Gutachten, möglicherweise sogar ein gerichtliches, selbstständiges Beweisverfahren angestrengt werden muss. Zum anderen besteht das legitime Interesse aller Beteiligten, den Bau möglichst zeitnah fortzuführen, um damit die beabsichtigten Ziele zu erreichen und eine mögliche wirtschaftliche Inbetriebnahme eines Bauwerks nicht unnötig zu verzögern.

Neben der Vertretung von beteiligten Unternehmen vertrete ich auch gerne Privatpersonen, welche im Baurecht rechtliche Probleme bekommen haben.

Meiner Erfahrung nach ist es bei der Vertretung von Privatpersonen häufig so, dass diese mit dem Baufortschritt nicht zufrieden sind oder sich während des laufenden Baus Mängel zeigen und hier eine Lösung gefunden werden muss.

Oberste Zielsetzung im Baurecht ist es dabei nach meiner Erfahrung eine möglichst schnelle Lösung zu erzielen und zu diesem Zweck ein gerichtliches Verfahren mit der nötigen Schärfe anzustrengen.

Man sagt bekanntlich, „Zeit ist Geld", dieser Satz gilt besonders in Fragen rund um das Baurecht, sodass ich auch aus ökonomischen Gründen tue, was nötig ist, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.

Manchmal führt an einem Gerichtsprozess jedoch kein Weg vorbei. In diesem Fall stehe ich Ihnen fachkundig zur Seite und berate Sie bei jedem Schritt, von der Antragstellung im einstweiligen Rechtsschutz oder der Klageerhebung bis zur abschließenden Ausurteilung oder der Einlegung von Rechtsmitteln. 

Der Baurechtler Rechtsanwalt Nils Buchartowski, Experte im Baurecht

Mein Angebot im Baurecht

  • Beratung bei Neubauten
  • Durchsetzung und Abwehr von Baugenehmigungen
  • Beratung bei Bauen im Bestand
  • Bauvertragsgestaltung
  • Lösung von Gewerkestreitigkeiten
  • Durchsetzung und Abwehr von Mängelansprüchen
  • Architekten- & Ingenieursrecht
  • Beratung von Kommunen, Bauherren, Bauträgern, Unternehmen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Rechtsstreitigkeiten

Handwerkerrecht

Eine wesentliche Rolle im Bereich des Baurechts spielt die Vertragsbeziehung zwischen Handwerkern als Auftragnehmer und einem Auftraggeber.

Im Tätigkeitsfeld von Handwerkern finden sich viele juristische Stolpersteine und Streitpotenziale.

Mit meiner langjährigen Erfahrung und einem spezialisierten Kanzleiumfeld, bin ich Ihr Rechtsanwalt zum Schutz in Streitigkeitsfällen, aber auch schon frühzeitig Ihr Partner in vorvertraglichen Beratungen oder der außergerichtlichen Einigungssuche.

Das Konfliktfeld handwerklicher Arbeiten beginnt bereits im Vertragsrecht. Handwerkliche Leistungen können entweder im Rahmen eines Werkvertrages oder als Kaufvertrag mit entsprechender Montagearbeit vollzogen werden.

Hierbei kommt es zu gravierenden juristischen Unterschieden, die zu kennen sind. Beispielsweise beträgt die Verjährung beim Kauf regelmäßig zwei Jahre, bei baulichen Werken – außer bei Reparaturen – sind es ganze fünf Jahre.

Mit meiner Beratungsleistung schon bei der Vertragsgestaltung, helfe ich Ihnen frühzeitig, Konflikte zu umschiffen und vertrete sie im Streitfall effektiv. 

Baurechtsanwalt Nils Buchartowski vertritt im Handwerkerrecht. Werkzeug auf einem Bauplan in einer Baustelle. Arbeitshelm, Rohrzange, Winkelmesser.